Good Bye UK - abwarten und Tee trinken

DSGVO Help

Schonfrist von 6 Monaten

Die Übergangsbestimmungen des Handels- und Kooperationsvertrags zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (VK) vom 31.12.2020 enthalten eine Schonfrist von 6 Monaten für den Datenverkehr aus der EU in das VK: Soferne nicht schon früher eine Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission verlautbart worden sein sollte, gilt eine spezifische Übergangsperiode zunächst bis zum 1. Mai 2021 und verlängert sich automatisch bis zum 1. Juli 2021, wenn keine der Vertragsparteien widerspricht. Bis zum 1. Juli 2021 bleibt daher alles beim Alten, und zwar sowohl beim Datenexport aufgrund der DSGVO als auch im Rahmen der Law-Enforcement-Richtlinie 680/2016.

Voraussetzung ist, dass Großbritannien seine Datenschutzgesetzgebung, Stand 31.12.2020, nicht ändert und von seiner neuen „unbeschränkten Rechtssetzungsbefugnis“ keinen Gebrauch macht. Wird dagegen verstoßen, verliert die Interimsregelung des Artikels FINPROV 10a automatisch ihre Wirksamkeit.

Angemessenheitsbescheinigung erwünscht

Die Erwartung ist, dass es bis zum 1. Juli 2021 gelungen sein sollte, eine Angemessenheitsentscheidung seitens der EU-Kommission zustande zu bringen und im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen. Das ist aber keineswegs so selbstverständlich, wie dies auf den ersten Blick erschienen mag. Wohl hat das VK die Datenschutzgrundverordnung in seinen Rechtsbestand eingepasst, so wie alle anderen Staaten, die am 25. Mai 2018 EU-Mitgliedstaaten waren, doch sind die Bedenken des EuGH gegen die Adäquanz der Datenschutzrechtsordnung eines Drittstaates auch im Hinblick auf das VK relevant. Der Grund dafür? Es könnte auch hinsichtlich des VK strittig sein, ob die Eingriffsrechte in Datenschutzrechte zugunsten der Strafverfolgung nicht unverhältnismäßig im Sinne der Ausführungen des EuGH im Fall Schrems II sind. Außerdem bedarf ein Angemessenheitsbeschluss auch der Zustimmung des Rates und des EU-Parlaments, woraus sich auch daraus ein Problem für das rechtzeitige Vorliegen eines solchen Beschlusses ergeben könnte.

Daher: Abwarten und Tee trinken, aber: das Problem im Auge behalten!


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