Schon wieder eine Datenschutz-Verordnung?

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Tatsächlich ist eingetreten, was schon niemand mehr erwartet hat: Die neue „e-privacy-Verordnung“, das ist die Datenschutzverordnung für die Kommunikation im Netz, könnte noch im Sommer in Brüssel verabschiedet werden und dann binnen Jahresfrist auch in Österreich in Kraft treten.

Was Sie tun müssen? Es wird z.B. ernst mit den Cookie-Zustimmungen und dem Cold-Call-Verbot, denn die enormen Höchststrafen der allgemeinen Datenschutzverordnung (10 bzw 20 Millionen EURO) werden dann auch für Verstöße gegen Datenschutz im Netz gelten. ABER, es gibt auch gute Nachrichten: Die Chancen stehen gut, dass die neuen Regelungen deutlicher als bisher aussagen, was erlaubt und was verboten ist. So wird voraussichtlich z.B. für Reichweitenanalysen für Webseiten oder software-updates ausdrücklich keine Zustimmung mehr erforderlich sein, ebenso nicht für Verarbeitungen, die aus Datensicherheitsgründen oder zur Betrugsbekämpfung notwendig sind. 

Erschwerend wird sich hingegen die geplante Einführung einer relativ kurzen Gültigkeitsdauer für Einwilligungserklärung auswirken; das wird Änderungen im Einwilligungsmanagement erfordern.

Wir bieten Ihnen einen unverbindlichen Austausch zu dem Thema an. Bei Interesse bitte um Kontaktaufnahme an office@dsgvo-help.com


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